Vom Wesen der Berechtigung

03.06.2013 11:40

 

Chato hebt auf das Wort "Berechtigung" ab und liegt damit völlig richtig. Eine Berechtigung ist die Verleihung eines Rechts. In Bezug auf das Verhältnis von Mann und Frau hat eine staatliche Berechtigung nichts zu suchen. Sie ist schlicht überflüssig. Männer und Frauen haben ihre Rechte qua Geburt. Und das sind keine staatlichen Rechte, sondern die universellen Rechte, zu sein, was man ist.

Ob ohne staatliche Berechtigungen zurecht zu kommen wäre, ist eine ganz andere Frage. Wahrscheinlich würde es ohne Berechtigungen in vielerlei Hinsicht nicht gehen. Interessant ist aber doch bspw., daß das frühere "Recht" des Ehemannes (Haushaltsvorstandes), seine Angetraute zu züchtigen, auch nichts anderes gewesen ist, als eine Berechtigung. Es scheint also völlig vom herrschenden Zeitgeist abzuhängen, wer vom Staat wozu berechtigt wird.

Es ist kein staatlich zu gebendes, sondern allenfalls ein staatlich zu garantierendes Recht, daß sich jeder nach seinen individuellen Möglichkeiten entfalten kann. Vom Staat dazu berechtigt werden .... - mit welchem Recht?

Emanzipation vom Staat! - Royal Bavarian